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Plagiate verstossen gegen das Recht auf geistiges Eigentum.
Das Soziologische Institut ist bestrebt, das Entstehen von Plagiaten zu verhindern, eingehende Plagiate zu identifizieren und allenfalls entsprechende Massnahmen bei Verdachtsfällen zu ergreifen.
Jeder schriftlichen Arbeit am Soziologischen Institut muss deshalb eine unterzeichnete Selbständigkeitserklärung beigelegt werden. Nutzen Sie die Vorlagen für Studierende für schriftliche Arbeiten, hier ist die Selbständigkeitserklärung inkludiert.
Arbeiten, die plagiierte Stellen enthalten, gelten definitiv als nicht angenommen. Liegt der Versuch des Erschleichens einer qualifizierenden Leistung vor und sind Teile der Arbeit oder die ganze Arbeit plagiiert, werden die entsprechenden Arbeiten gemeldet und gegebenenfalls ein universitäres Disziplinarverfahren eingeleitet.