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Alle Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen und für die Sie ECTS-Credits erwerben möchten, müssen Sie online über die Seite Modulbuchung buchen.
Bitte beachten Sie, dass schriftliche Anmeldeformulare, die in Lehrveranstaltungen verteilt werden, sowie Anmeldungen über OLAT die Modulbuchung nicht ersetzen, sondern der internen Administration dienen.
Mit der Buchung eines Moduls sind Sie automatisch für den zugehörigen Leistungsnachweis bzw. die Prüfung angemeldet. Die Abmeldung von einem Modul ist nur innerhalb der Abmeldefrist (Stornofrist) möglich.
Im Krankheitsfall oder bei einem zwingenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren Verhinderungsgrund müssen Sie Ihren Antrag auf Abmeldung vom Leistungsnachweis inklusive der erforderlichen Dokumente (z.B. Arztzeugnis) im Studierendenportal über die Kachel «Meine Anträge» einreichen. Eine Übersicht über ihre eingereichten Anträge und Entscheide ist ebenfalls in der Kachel ersichtlich. Benachrichtigungen über die Bearbeitung der Anträge werden elektronisch an Ihre UZH-Mailadresse versandt.
Ein schriftlich begründetes Abmeldungsgesuch kann bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises, zusammen mit den entsprechenden Bestätigungen (z.B. Arztzeugnis) eingereicht werden. Im Zweifelsfall (z.B. Arztzeugnis trotz Prüfungsantritt) kann die Fakultät eine Zweitmeinung oder ein vertrauensärztliches Gutachten verlangen.
Wird die Abmeldung von einer schriftlichen Prüfung bewilligt, können Sie ohne einen «Fehlversuch» (nicht bestanden) zur Wiederholungsprüfung antreten.
Die Prüfungen finden in der Regel in der letzten Semesterwoche statt. Die Termine der Prüfungen und Wiederholungsprüfungen werden bei den entsprechenden Modulen im Vorlesungsverzeichnis publiziert. Sie haben kein Anrecht auf ein Verschiebedatum.
Seien Sie spätestens 15 Minuten vor Beginn der Prüfung vor Ort.
Sie müssen sich ausweisen können, bringen Sie dazu immer Ihre UZH Card mit.
Ein Nichterscheinen bei einer Prüfung gilt als Fehlversuch und wird als „nicht bestanden“ bewertet bzw. mit einer 1 benotet.
Für Pflicht- und Wahlpflichtmodule bietet das Soziologische Institut Wiederholungsprüfungen im selben Semester an. Zur Wiederholungsprüfung müssen Sie sich selbständig über «Meine Module» im Studierendenportal anmelden. Eine Anmeldung ist möglich, falls die reguläre Prüfung nicht bestanden wurde oder eine Abmeldung (z.B. wegen Krankheit oder Prüfungsüberschneidung) bewilligt wurde. Zur Wiederholung in einem späteren Semester ist eine erneute Buchung des entsprechenden Moduls zwingend notwendig. Siehe auch unter Phil. Fakultät > Student Services > Wiederholungsprüfungen.
Bei Wahlmodulen gibt es keine Wiederholungsmöglichkeit, die Module müssen substituiert werden. Bei Nichtbestehen muss das Modul durch ein anderes Wahlmodul ersetzt werden. Wird ein Wahlmodul mehrmals angeboten, darf es einmal wiederholt werden.
Wer zweimal eine Prüfung in einem der Pflichtmodule nicht besteht, wird von allen Fächern ausgeschlossen, die das betreffende Modul als Pflichtmodul enthalten.
Studierende, die gemäss ihrer Leistungsübersicht mindestens 120 ECTS Credits im Bachelorstudiengang (Major und Minor) erworben haben, können ausgewählte Mastermodule im Umfang von maximal 30 ECTS Credits vorziehen.
Die Module können während der üblichen Modulbuchungsfrist selbst gebucht werden.
Vorgezogen werden dürfen folgende Pflicht- und Wahlpflichtmodule, die im Modulkatalog den Vermerk tragen: «Dieses Modul ist als vorgezogenes Mastermodul geeignet»:
Das Absolvieren von Wahlmodulen als vorgezogene Mastermodule wird nicht empfohlen.
Module, die nicht als vorgezogene Mastermodule geeignet sind, werden im Falle einer unrechtmässigen Buchung durch das Studiendekanat nach Ende der Modulbuchungsfrist grundsätzlich wieder storniert.